Die AGB gelten für sämtliche Schulungen, Maßnahmen, Kurse oder Trainings, die von „equalizent Schulungs- und Beratungs GmbH“ durchgeführt werden. Diese werden nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt. Jene Personen, die sich zu diesen Veranstaltungen anmelden und daran teilnehmen, werden „Teilnehmende“ genannt. Der Veranstaltungsanbieter wird „equalizent GmbH“ genannt. Die Kosten werden „Teilnahmegebühren“ genannt.
Wirksame Fassung der AGB ist diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Geltung ist. Bei den einzelnen Bestimmungen geht die spezielle einer generellen vor. Individuelle Einzelvereinbarungen sind nur bei beidseitigem Einvernehmen und in Schriftform möglich. Etwaige Einzelvereinbarungen verdrängen nur die jeweils einschlägige Klausel der AGB, die weiteren Bestimmungen bleiben unberührt. Mit der Abgabe einer Willenserklärung (z.B. Angebotseinholung) oder spätestens bei Vertragsabschluss mit der equalizent GmbH, erklären sich Teilnehmende mit den vorliegenden AGB einverstanden.
Änderungen der AGB werden den Teilnehmenden schriftlich per elektronischem Weg oder, bei ausdrücklichem Wunsch, postalisch mitgeteilt. Dabei wird ausdrücklich auf die Änderungen und die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen. Erfolgt binnen 4 Wochen nach Zugang kein Widerspruch, wird dieses Stillschweigen als Zustimmung anerkannt.
Vertragspartner:innen (im Folgenden „Teilnehmende“) können natürliche und juristische Personen, Unternehmer:innen sowie Verbraucher:innen sein. Verbraucher:innen sind gemäß § 1 Ab 1 Z 2 KSchG Teilnehmende auf die die Normen des KSchG und des FAGG (nur bei Fernabsatzgeschäften) anzuwenden sind. Klauseln oder Wortfolgen, in denen ausdrücklich von Verbraucher:innen die Rede ist, sind auf Unternehmer:innen nicht anwendbar. Als Unternehmer:innen gelten Personen oder Personengesellschaften, welche erkennbar in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Kontaktaufnahme mit und Serviceleistung durch die equalizent GmbH erfolgt grundsätzlich elektronisch via E-Mail oder Kontaktformular. Eine telefonische oder postalische Kontaktaufnahme und Korrespondenz ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Die equalizent GmbH führt Kurse, Schulungen, Seminare, Webinare und andere Bildungsveranstaltungen gemäß den Beschreibungen auf der Website, auf Buchungsplattformen, auf Flyern, Plakaten und anderen Werbeträgern laut der angegebenen Leistungsbeschreibungen durch. Etwaige Satz-, Druck- und sonstige Fehler bleiben vorbehalten.
Bei digitalen Gütern verfügen Teilnehmende über ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Diese digitalen Inhalte dürfen durch Teilnehmende genutzt, nicht aber an dritte Personen weitergegeben werden. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung, Veröffentlichung, Ergänzung und/oder Löschung einzelner sowie aller Angebote ohne vorherige Ankündigung vor. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Für einzelne Veranstaltungen wird aufgelistet, welche konkreten Leistungen im Entgelt inkludiert sind (z.B. Unterlagen, Prüfungskosten).
Im Entgelt jedenfalls nicht enthalten sind Kosten für Verpflegung, Nächtigung oder Transport. Finden Bildungsveranstaltungen auf Wunsch von Teilnehmenden außerhalb der Einrichtungen der equalizent GmbH statt, so haben die Teilnehmenden selbst für die nötige Infrastruktur vor Ort zu sorgen.
Teilnehmende müssen grundsätzlich volljährig sein.
Für ausgewählte und dementsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen dürfen Personen ab 14 Jahren teilnehmen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen vorliegt. Eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen ist nur dann nicht erforderlich, wenn die minderjährige Person die Gebühren der Veranstaltung ohne nachteilige Auswirkungen auf ihre Lebensbedürfnisse selbst aufbringen kann. Bei Ausbildungsverträgen ist jedenfalls die Zustimmung gesetzlicher Vertreter:innen erforderlich.
Etwaige besondere Teilnahmebedingungen werden für die einzelnen Bildungsveranstaltungen gesondert angeführt. Eine Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann nur bei Erfüllung und Nachweis dieser Bedingungen erfolgen. Das Recht auf Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ist nicht übertragbar. Wünschen Teilnehmende eine Übertragung an eine dritte Person ist dies nur mit ausdrücklichem und schriftlichem Einverständnis seitens der equalizent GmbH möglich.
Die equalizent GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Besuch gebuchter Bildungsveranstaltungen ohne Rückerstattung des Entgeltes auszuschließen, wenn:
- sie gesetz- oder sittenwidrige Handlungen setzen,
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erscheinen, oder
- durch sonstige Handlungen trotz Ermahnung den Ablauf der Bildungsmaßnahme gröblich stören.
Die Anmeldung zu einer Bildungsveranstaltung erfolgt online via Buchungsplattform, per E-Mail oder persönlich an Standorten der equalizent GmbH. Bei der Anmeldung ist die korrekte Eingabe persönlicher Angaben erforderlich (z.B. Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnadresse und E-Mail-Adresse). Änderungen dieser Daten sind uns umgehend mitzuteilen. Zustellungen sind auch dann wirksam, wenn Teilnehmende es verabsäumen, die equalizent GmbH über etwaige Adressänderungen in Kenntnis zu setzen.
Ist für die Teilnahme an einer Veranstaltung die Online-Registrierung sowie die Einrichtung eines Benutzerkontos und/oder einer persönlichen Profilseite vorgesehen, ist die Angabe persönlicher Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) notwendig. Teilnehmende sind dazu verpflichtet, ausreichend sichere Passwörter zu wählen und geheim zu halten. Teilnehmende sind dazu verpflichtet unverzüglich Passwörter zu ändern, sobald sie Kenntnis davon erlangen oder erlangen hätten müssen, dass sich ein Dritter Zugang zu diesen verschafft hat.
Während des Anmeldeprozesses erhalten Teilnehmende die Möglichkeit, vor dem Absenden des Formulars ihre Angaben nochmals zu überprüfen. Fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Die Anmeldung gilt nicht als Vertragsabschluss, sondern stellt ein verbindliches Angebot seitens der Teilnehmenden dar. Erst durch das Versenden einer Buchungsbestätigung - vorbehaltlich der Erfüllung erforderlicher Teilnahmevoraussetzungen und noch vorhandener Plätze -, kommt der Vertrag zustande.
Die equalizent GmbH behält sich jedenfalls das Recht vor, eine Bildungsveranstaltung bei Nichterreichen der Mindestanzahl der erforderlichen Teilnehmenden abzusagen. Verfügbare Kursplätze werden nach der Reihenfolge des Zahlungseinganges vergeben. Sind besondere Teilnahmevoraussetzungen erforderlich, richtet sich die Vergabe von Plätzen nach der Eignung der Teilnehmenden.
Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Die Inanspruchnahme von Gutscheinen oder Ermäßigungen ist umgehend bei der Anmeldung bekannt zu geben, eine nachträgliche Erfassung ist ausgeschlossen.
Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn die Veranstaltung kostenlos angeboten wird.
Es gelten die bei der Anmeldung gültigen Entgelte, vorbehaltlich etwaiger Eingabefehler. Für solche Fehler wird keine Haftung übernommen. Die equalizent GmbH teilt Teilnehmenden bei Bekanntwerden solche Diskrepanzen umgehend mit und überlässt es den Teilnehmenden, ob sie ihr Angebot zurückziehen möchten. Die angegebenen Entgelte verstehen sich pro Person, sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes angegeben wird bzw. im Rahmen von Einzelvereinbarungen anderes vereinbart wird.
Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung vollständig zu entrichten. Skonti können nicht abgezogen werden.
Erfolgt die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen online, kann die Entrichtung der Teilnahmegebühren für einzelne Veranstaltungen auch über die Website oder Online-Plattform erfolgen. Die equalizent GmbH bedient sich bei der Abwicklung des Bestell- und Kaufvorgangs externer Distributionspartner (Learnworlds, Sprite). Teilnehmende stimmen im Rahmen dieser Abwicklung den AGBs der genannten Distributionspartner zu.
Falls die equalizent GmbH für einzelne Veranstaltungen (z.B. Online-Kurse) kostenlose Testversionen zur Verfügung stellt, gelten die für die jeweilige Veranstaltung angeführten Nutzungsbedingungen. Diese Bedingungen können unter Umständen auch eine Kündigungsfrist vorsehen, nach deren Ablauf der Abrechnungszeitraum für gebührenpflichtige Veranstaltungen beginnt.
Falls für bestimmte Teilnehmende oder Veranstaltungen Rabatte oder Ermäßigungen gewährt werden, finden Sie diese auf unserer Website unter den Informationen zur jeweiligen Veranstaltung bzw. in unseren Informationsblättern. Falls Sie berechtigt sind, eine Ermäßigung einer Teilnahmegebühr in Anspruch zu nehmen, muss dies vor Veranstaltungsstart bekannt gegeben werden. Der Anspruch muss bei Veranstaltungsbeginn in geeigneter Form nachgewiesen werden. Ein nachträglich gemeldeter Anspruch kann nicht berücksichtigt werden.
In den angegebenen Teilnahmegebühren ist gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten. Versandkosten sind noch nicht enthalten und im Einzelfall zu vereinbaren. Es stehen keine Ermäßigungen zu, wenn Teilnehmende verspätet in eine Veranstaltung einsteigen oder frühzeitig eine Veranstaltung abbrechen. Die Gebühren für Veranstaltung sind auch dann in vollem Umfang zu entrichten, wenn die Teilnehmende ohne Angabe von Gründen der Bildungsveranstaltung fernbleiben.
Teilnehmende sind für die Beantragung und Einholung etwaiger Förderungen für Veranstaltungsgebühren selbst verantwortlich.
Die equalizent GmbH übernimmt keine Beantragungen von Förderungen. Sollte eine, den Teilnehmenden durch dritte Personen zugesagte, in Aussicht gestellte oder von Teilnehmenden erhoffte Förderung, aus welche Gründen auch immer, nicht durch die equalizent GmbH abgerechnet werden können, sind wir schadlos zu halten und ist das Entgelt von den Teilnehmenden selbst zu begleichen. Gebühren, welche durch Auslandsüberweisungen anfallen, haben Teilnehmende zu tragen und dürfen nicht auf equalizent GmbH abgewälzt werden.
Verbraucher:innen steht gem § 11 Abs 1 FAGG bei Fernabsatzgeschäften ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Wahrung der Frist ist das rechtzeitige Absenden, nicht das Einlangen des Rücktritts. Die Erklärung über den eindeutigen Entschluss zum Rücktritt muss der equalizent GmbH nachweislich, per Email, Kontaktformular oder postalisch, zugehen. Unter weit engeren Grenzen ist ein Rücktritt gem § 3a Abs 1 KSchG für Verbraucher:innen vorgesehen.
Rücktrittsrecht im Sinne des KSchG: Erfolgt die Anmeldung im Fernabsatz, also insbesondere per Fax oder E-Mail oder im Internet, steht Teilnehmenden ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 7 Werktagen - gerechnet ab Vertragsabschluss - zu. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Das gilt jedoch nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wen die Rücktrittserklärung von Teilnehmenden innerhalb der Frist abgesendet wird.
Unternehmer:innen steht kein Widerrufsrecht zu. Bei wirksamem Rücktritt oder Widerruf ist ein bereits entrichtetes Entgelt an die Teilnehmenden, vorbehaltlich etwaiger Abzüge, binnen 14 Tagen zurückzuerstatten. Abzüge ergeben sich aus einer bereits erfolgten Teilnahme an der Bildungsveranstaltung. Diese Teilnahmezeiten werden aliquot in Rechnung gestellt, vom Entgelt einbehalten und der Differenzbetrag zur Auszahlung gebracht. Die Rückerstattung des Entgelts erfolgt auf ein anzugebendes Bankkonto. Für die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts im Sinne des KSchG fallen keine Stornogebühren an.
Die equalizent GmbH räumt Teilnehmenden neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten ein darüberhinausgehendes Recht auf Stornierung einer bereits verbindlich gebuchten Bildungsveranstaltung ein.
Es gelten folgende Konditionen für ein Stornierung:
- Stornierungen haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
- Eine Stornierung kann bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen (Datum des Eingangsstempels, der Faxzusendung, des E-Mails).
- Bei Rücktritten, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% der jeweils gültigen Teilnahmegebühr zu bezahlen.
- Bei einem Rücktritt am Tag des Kursbeginns ist eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr zu zahlen.
- Persönliche Gründe (z.B. Krankheit) oder allfälliges Drittverschulden im Umfeld von Teilnehmenden ändern die Stornobedingungen nicht.
- Wurde das Entgelt bereits entrichtet, erfolgt die Rückerstattung abzüglich etwaiger Gebühren, auf das anzugebende Bankkonto der Teilnehmer:innen.
Ist für einzelne Veranstaltungen (z.B. Abonnement) die Möglichkeit einer Kündigung vorgesehen, werden die Kündigungsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung gesondert bekanntgegeben. Sofern die Bestimmungen für einzelne Veranstaltungen vertraglich vereinbarte Laufzeiten vorsehen (z.B. 1, 3 oder 6 Monate), kann sich die vereinbarte Laufzeit automatisch verlängern, sofern Teilnehmende nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die equalizent GmbH ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, von der Durchführung einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zurückzutreten (z.B. durch Nichterreichen der notwendigen Mindestteilnehmendenzahl). Wird eine solche Veranstaltung abgesagt, dann erfolgt die Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmegebühren. Muss eine Veranstaltungsreihe (z.B. mehrwöchiger Kurs) aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden, erfolgt die Rückzahlung der Teilnahmegebühren aliquot.
Ebenso behält sich die equalizent GmbH vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen durchzuführen, wie z.B. Änderungen von Veranstaltungstagen, Veranstaltungsorten, Veranstaltungsterminen, Trainer:innen oder Beginnzeiten. Die angemeldeten Teilnehmenden werden darüber rechtzeitig und in geeigneter Form informiert. Kommt es zu solchen Änderungen, begründet dies kein außerordentliches Rücktrittsrecht, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
Bei Änderungen des Veranstaltungsortes steht den Teilnehmenden nur dann ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, wenn eine Teilnahme am anderen Ort unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist durch die Teilnehmenden nachzuweisen. Nachteile, gegen welche sich Teilnehmende im Anlassfall hätten versichern können, werden jedenfalls nicht von der equalizent GmbH erstattet.
Räumlichkeiten, Inventar, Medien und Geräte der equalizent GmbH sind mit möglichster Schonung und Sorgfalt zu verwenden und zu behandeln. Ein eigenmächtiges Bedienen von Geräten durch Teilnehmende ist ohne Zustimmung seitens der Verantwortlichen der equalizent GmbH nicht gestattet. Für Schäden, welche am Eigentum der equalizent GmbH durch Teilnehmende entstehen, haften diese persönlich und werden schadenersatzpflichtig.
Lernunterlagen und Online-Zugänge zu solchen, sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe von Unterlagen und Inhalten sowie die Weitergabe von persönlichen Zugangsdaten und Passwörtern an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Zu obigen Punkten behält sich die equalizent GmbH das Setzen strafrechtlicher Schritte vor.
Auf die Bereitstellung von Lernunterlagen in ausgedruckter oder elektronischer Form besteht kein Rechtsanspruch.
Werden Lernunterlagen verbindlich zur Verfügung gestellt, ist dies bei den jeweiligen Bildungsveranstaltungen ersichtlich.
Teilnehmende erhalten für einzelne Veranstaltungen Teilnahmebestätigungen und Zertifikate. Voraussetzung dafür ist, dass Teilnehmende für die gebuchte Veranstaltung die jeweiligen Kriterien – unter anderem die vollständige Entrichtung der Teilnahmegebühren – vollständig erfüllen.
Für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen der equalizent GmbH (z.B. Online-Veranstaltungen, digitale Inhalte) kann sich die Voraussetzung bestimmter technischer Mittel ergeben. Die equalizent GmbH sorgt weder für die Bereitstellung der erforderlichen Hard- und Software bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebs dieser technischen Mittel (z.B. Internetzugänge, Software, Datendienste). Diese technischen Mittel sind von Teilnehmenden selbst bereitzustellen und sind im Entgelt für die Veranstaltung ausdrücklich nicht inkludiert.
Die equalizent GmbH entwickelt und betreibt Bildungsveranstaltungen auf hohem Niveau und bietet auch innovative Bildungsangebote. Dennoch besteht keine Gewähr auf einen bestimmten persönlichen Lernerfolg für Teilnehmende.
Es besteht keine Gewähr auf staatliche Anerkennung der Bildungsangebote der equalizent GmbH, sowie auf die Anerkennung der Teilnahmebestätigungen und Zertifikate außerhalb der equalizent GmbH.Die equalizent GmbH übernimmt keine Gewähr für den Erhalt von etwaigen Förderungen. Die equalizent GmbH übernimmt keine Gewähr für eventuelle Druck- oder Schreibfehler in Foldern, Informationsblättern und sonstigen Publikationen oder auf der firmeneigenen Website.
Für persönliche Gegenstände sowie für zur Verfügung gestellte Unterlagen wird seitens der equalizent GmbH keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der bei equalizent GmbH erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der equalizent GmbH abgeleitet werden. Schadenersatzansprüche gegen die equalizent GmbH, die durch leichtes Verschulden von equalizent GmbH verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Sämtliche von der equalizent GmbH in Publikationen und Internetseiten bereitgestellte Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die equalizent GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen, soweit der equalizent GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
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